Kredit muss zweckgebunden sein
Ist man im Rentenalter gleichzeitig Hausbesitzer, bedeutet das nicht direkt, dass man auch genügend Kapital für anfallende Reparaturen hat. Muss das Dach erneuert werden oder ein barrierefreies Bad muss her, kann dies für einen Rentner sehr hohe Kosten bedeuten. Oft sucht man dann einen zweckgebundenen Kredit, mit welchem das Projekt dann finanziert wird. Ein Darlehen für Rentner muss her.
Wenn die Rente hoch genug ist, wird die Bonität meist hoch bewertet und die Konditionen sind gut. Häufig wird jedoch ein zweckgebundener Kredit abgelehnt. Dann geben Senioren den Plan von einem Kredit meistens auf. Sollten sie jedoch weitersuchen, muss auf dubiose Angebote aufgepasst werden. Oft bekommt man Kredite ohne Bonitätsprüfung angeboten. Dahinter verbergen sich dann aber schlechte Konditionen bzw. viel zu hohe Zinsen.
Senioren können neuerdings aber die Immobilie teilweise verkaufen. Hiermit erhält man schnelles frisches Kapital – möglich sind aber auch hier Nachteile. Die Anbieter dieser Angebote wollen dafür nämlich eine monatliche Miete. Die Instandhaltungskosten müssen von dem Immobilienbesitzer aber weiterhin selbst getragen werden. Somit kann hier ein Ratenkredit die günstigere Möglichkeit sein. Hier dient die Immobilie nämlich als Sicherheit, was günstige Konditionen bedeutet. Dies bedeutet eine gute Alternative eines Darlehen für Rentner.
Ein besonderes Darlehen für Rentner aufs Haus
Es gibt eine weitere Alternative zu den beiden genannten Möglichkeiten. Hier ist z.B. das BestAger-Darlehen der Allianz zu nennen. Ab dem 60. Lebensjahr können Interessenten dieses Darlehen auf ihr eigenes Wohneigentum aufnehmen. Für Ehepaare, bei denen nur einer der Partner wenigstens 60 Jahre alt ist, gilt dies genauso.
Dieses Darlehen ist nicht zweckgebunden. Z.B. kann man es für die Renovierung der eigenen Wände nutzen. Genauso kann man es für so etwas wie eine Weltreise nutzen oder beispielsweise Kinder und Enkel unterstützen.
Einmalzahlung oder lebenslange Sofortrente
Die Voraussetzungen für ein solches Darlehen sind u.a. regelmäßige Geldeingänge aus Pensionen, Renten oder Vermietung. Für Verheiratete gelten dabei monatlich 700 Euro pro Person, bei Singles sind es 1.000 Euro.
Auch Selbstständige bzw. ehemals Selbstständige können in den Genuss dieses Darlehens kommen. Entweder wird es einmalig oder als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.